PENKO GmbH Schöne Aussicht 21 65527 Niedernhausen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 ALLGEMEINES

1. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Abnehmer aus Industrie, Handel,
Handwerk, freien Berufen, öffentlichen Institutionen usw. Nachstehende Bedingungen gelten für alle
Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen PENKO GmbH und ihren gewerblichen Kunden. 2. Es
gelten ausschließlich unsere Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende
Bedingungen des Bestellers oder Geschäftspartners bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.
3. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.
4. Für Lizenzverträge bestehen ergänzende Bestimmungen. Diese können bei uns frei Haus
angefordert werden.

§ 2 AUFTRAGSERTEILUNG

Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Bei nur mündlicher Bestellung gehen
Übermittlungsfehler sowie etwaige Missverständnisse zu Lasten des Bestellers.

§ 3 LIEFERUNG

Die Lieferung erfolgt zu Lasten des Bestellers. Erkennt der Besteller Schäden an der Verpackung, so
ist dies vom Transportunternehmer zu bescheinigen. Transportschäden, welche erst nach dem
Öffnen der Ware erkennbar werden, sind innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt schriftlich bei PENKO
GmbH zu melden.

§ 4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Alle Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, und sofern nichts anderes vereinbart
wurde, sofort nach Rechnungseingang zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist PENKO
GmbH berechtigt, anteilige Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für das Jahr
zu verlangen; Die Geltendmachung eines weitergehenden Zins- und Verzugsschadens bleibt
unberührt.

§ 5 EIGENTUMSVORBEHALT

1. Die PENKO GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung
sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist die PENKO
GmbH zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur
Herausgabe verpflichtet.
2. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zu einer neuen, beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt
die Verarbeitung stets für die PENKO GmbH, ohne dass diese hieraus verpflichtet wird; die neue
Sache wird Eigentum der PENKO GmbH.
3. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die
Kaufsache pfleglich zu behandeln und die PENKO GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit
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der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage
gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
4. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr
berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der
Besteller schon jetzt an die PENKO GmbH in Höhe des mit ihr vereinbarten Faktura-Endbetrages
(einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne
oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung
auch nach der Abtretung ermächtigt. Die PENKO GmbH wird von ihrem Recht die Forderung selbst
einzuziehen keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen auch
gegenüber Dritten nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Auf Verlangen von
PENKO GmbH hat der Besteller die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und
diesen die Abtretung anzuzeigen; Die PENKO GmbH ist ermächtigt den Schuldnern die Abtretung
auch selbst anzuzeigen.
5. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung der Insolvenz, eines gerichtlichen oder
außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Be- und
Verarbeitung der Vorbehaltsware, und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen.

§ 6 GEWÄHRLEISTUNG

Die PENKO GmbH gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Lieferung die Ware frei von Material- und
Herstellungsfehlern ist. Die PENKO GmbH übernimmt nach Zustellung keine Haftung dafür, wenn die
Ware nach Erhalt vom Kunden weiter veredelt wird.
Beanstandungen von Lieferungen oder Berechnung können nur innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt
schriftlich bei der PENKO GmbH geltend gemacht werden.

§ 7 RECHTE

Alle Rechte an unserer Ware liegt ausschließlich bei der PENKO GmbH.

§ 8 ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND / RECHTSWAHL

Erfüllungsort und Gerichtsstand auch für Wechsel- und Scheckklagen ist 65527 Niedernhausen.
Bei internationalen Geschäften unterliegen die Verträge deutschem Recht. Soweit für
Auslandskunden die in das deutsche Recht übernommene Convention on the International Sale of
Goods (CISG-UN Kaufrecht) anzuwenden wäre, wird dies ausgeschlossen.

§ 9 DATENSCHUTZ

Siehe DSV.

Stand: Juni 2019